Ausbildungsbedingungen des AATC
-
Vor Beginn des jeweiligen Tauchkurses ist vom Kursteilnehmer die
aufrechte Mitgliedschaft beim Tauchclub Aquanaut Austria (AATC)
sowie beim Tauchsport-verband Österreichs (TSVÖ) nachzuweisen,
bzw. dem AATC beizutreten.
-
Vor jedem Kursbeginn mit dem Presslufttauchgerät ist grundsätzlich
ein gültiges ärztliches Attest über die Tauchtauglichkeit vorzulegen.
-
Sämtliche Ausbildungen erfolgen nach den Richtlinien des Weltverbandes
CMAS und des Tauchsportverbandes Österreichs (TSVÖ). Für jede einzelne
Ausbildung ist die Anzahl der Ausbildungseinheiten in der Prüfungsordnung
des TSVÖ verbindlich festgehalten. Die Kurskosten des AATC sind auf diese
Ausbildungseinheiten abgestimmt. Sollte ein Schüler, aus welchen Gründen
auch immer, zur Erlangung des jeweiligen Brevets zusätzliche Unterrichtseinheiten
benötigen, sind die daraus entstehenden Kosten zusätzlich zur Kursgebühr zu entrichten.
-
Der Tauchlehrer ist nur dann berechtigt eine Brevetierung durchzuführen, wenn der
Schüler die dafür notwendigen, in der Prüfungsordnung festgehaltenen Leistungskriterien
erfüllt. Bei Nichterfüllen der Leistungsvoraussetzung besteht weder ein Anspruch auf
Rückersatz der Kurskosten noch ein Anspruch auf Ausstellung des Brevets.
-
Mit Ausnahme der CMAS Brevet*- und Kinderausbildung sind in den Kurspreisen die
Kosten für die Miete der Ausrüstung und Luft nicht inkludiert. Falls eigene
Ausrüstungsteile verwendet werden, ist jeder Taucher für den ordnungsgemäßen
Zustand seiner Ausrüstung (z.B. gewarteter Regler, Flaschen, TÜV...) selbst
verantwortlich. Eine Haftung für Schäden aller Art, die durch Verwendung eigener
Ausrüstung entstehen, wird vom AATC nicht übernommen.
-
Gemietete Ausrüstung, die über Vermittlung des AATC zur Verfügung gestellt wird,
ist in sauberen und unbeschädigten Zustand zurückzugeben. Für allfällige
Beschädigungen von Ausrüstungsgegenständen haftet der Tauchschüler. Außerdem ist
die Ausrüstung rechtzeitig, zum vorher vereinbarten Zeitpunkt, zurückzugeben. Bei
nicht rechtzeitiger Abgabe der gemieteten Ausrüstung ist eine allfällige zusätzliche
Mietgebühr vom Tauchschüler selbst zu bezahlen.
-
In allen Kurspreisen sind folgende Leistungen enthalten: Theorieunterricht,
Praxisunterricht im Bad und Freiwasser, notwendige Ausbildungsmaterialien und
Skripten, Badeintritt im Theresienbad bzw. Floridsdorferbad, TSVÖ-Einlageblätter
im Rahmen der Ausbildung, Brevetkarten
-
Nicht enthalten sind im Kurspreis die Eintrittskosten in Strandbäder (Neufeldersee,
Attersee, u.s.w.) sowie die Anreisekosten zu den jeweiligen Ausbildungsstätten und
allfällige Kosten für Kost und Quartier.
-
Den Anweisungen der Tauchlehrer ist unbedingt Folge zu leisten. Bei einem groben und/oder
vorsätzlichen Verstoß gegen sicherheitsrelevante Anweisungen ist der Tauchlehrer berechtigt,
den Tauchschüler mit sofortiger Wirkung vom Tauchkurs auszuschließen. Kurskosten und
Mitgliedsbeiträge können in diesem Fall nicht rückerstattet werden. Der Tauchlehrer ist
verpflichtet, diesen Ausschluss binnen einer Woche dem Clubvorstand schriftlich unter
Angabe einer genauen Sachverhaltsdarstellung mitzuteilen. Der Tauchschüler hat die Möglichkeit
binnen 14 Tagen gegen den Ausschluss beim Clubvorstand schriftlich Einspruch zu erheben.
-
Sämtliche Ausbildungstermine werden vor Kursbeginn bekannt gegeben und mit den Tauchschülern
abgestimmt. Diese Termine sind verbindlich einzuhalten. Versäumte Unterrichtseinheiten können
im Einzelunterricht nachgeholt werden, wobei jedoch für jede dieser Unterrichtseinheiten
eine zusätzliche Gebühr von EUR 20.- zu entrichten ist. Wurde für die versäumte Unterrichtseinheit
bereits Ausrüstung angemietet, sind die Kosten für die gemietete Ausrüstung zum Ersatztermin
vom Schüler zusätzlich selbst zu tragen. (Selbstverständlich wird sich die Kursleitung bei
rechtzeitiger Bekanntgabe des Terminproblems bemühen, den Unterricht für den gesamten Kurs
auf einen anderen Zeitpunkt ohne Mehrkosten zu verschieben. Darauf besteht jedoch kein
Rechtsanspruch!)
-
Für allgemeine, sportspezifische Gefahren und Schäden, die durch den Tauchsport gegeben
sind, haftet weder der AATC noch der Tauchlehrer. Der Tauchlehrer ist verpflichtet, die
jeweils gültigen Ausbildungsrichtlinien des TSVÖ und der CMAS einzuhalten.
-
Salvatorische Klausel: Sollte die eine oder andere Bestimmung dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt.
In diesem Falle ist die unwirksame Vertragsbestimmung durch eine andere wirksame zu ersetzen,
aufgrund derer der von den Vertragsparteien verfolgte Zweck weitgehend verwirklicht wird